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Garantiebedingungen KIIP B.V.

KIIP B.V. gewährleistet in Übereinstimmung mit der Europäischen Richtlinie 1999/44/EG den Verkauf von Konsumgütern mit einer Garantie von zwei Jahren gegenüber Konformitätsmängeln nach Auslieferung des Produkts.

Sofern nicht anderweitig nachgewiesen, wird davon ausgegangen, dass jeder Konformitätsmangel, der innerhalb von sechs Monaten nach Auslieferung auftritt, nicht bestand, als die Ware geliefert wurde.

Die Garantie auf Ersatzteile hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Geräte.

Diese Garantie gilt ausschließlich für Geräte, die innerhalb der EU verkauft und Installiert werden.

Umfang der Garantie

Sofern nicht anderweitig nachgewiesen, wird davon ausgegangen, dass die Waren dem Zweck, für den Sie gekauft wurden, entsprechen, dafür geeignet sind und immer unter folgenden Konditionen verwendet werden:

  • Das garantierte Gerät muss dem Gerät entsprechen, dass der Hersteller ausdrücklich für das Bestimmungsland vorgesehen hat und muss in diesem Land installiert werden.
  • Die erforderlichen Ersatzteile werden von unserer OFFIZIELLEN technischen Abteilung bestimmt und sind in allen Fällen Hersteller-Originalteile.
  • Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass die normalen Wartungsarbeiten, die in dem mit dem Gerät gelieferten technischen Handbuch beschrieben sind, ausgeführt werden.
  • Der Verbraucher muss KIIP B.V. von allen Konformitätsmängeln innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Monaten nach deren Entdeckung informieren per Email.

Die Ware wird im Fall der Garantie nachbessert oder austauscht.

Durch die Garantie werden die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht berührt oder eingeschränkt.

Die Garantie gilt nicht für Vorfälle, die verursacht werden durch:

  • Einfrieren: Auch wenn möglicherweise Ihr Gerät mit einem Frostschutzsystem ausgestattet ist, sind alle Schäden, die durch Frost entstehen, nicht durch die Garantie abgedeckt.
  • Die Stromversorgung des Geräts durch Generatoren oder andere Systeme, die kein stabiles elektrisches Netzwerk mit ausreichender Kapazität darstellen.
  • Produkte, die Reparaturen unterzogen wurden, die nicht von der OFFIZIELLEN technischen Abteilung von KIIP B.V. und/oder von durch KIIP B.V. autorisiertem Fachpersonal durchgeführt wurden.
  • Korrosion, Verformung usw. durch unsachgemäße Lagerung.
  • Handhabung des Produkts durch nicht von KIIP B.V. autorisierte Personen im Garantiezeitraum.
  • Montage, die nicht den mit dem Gerät gelieferten Anweisungen entspricht.
  • Installation des Geräts, die die einschlägigen Gesetze und Vorschriften nicht berücksichtigt (Elektrizität, Wasserversorgung usw.).
  • Mängel an den elektrischen oder hydraulischen Einrichtungen oder Schäden durch unzureichenden Wasserfluss usw.
  • Störungen durch falsche Behandlung der zum Gerät führenden Wasserversorgung, durch von extremer Wasserhärte verursachte Korrosion, durch mangelhaft durchgeführte Entkalkung usw.
  • Störungen durch Witterungseinflüsse (Eis, Blitzschlag, Hochwasser usw.) sowie durch unregelmäßige Stromversorgung.
  • Unzureichende Wartung, Vernachlässigung oder unsachgemäße Verwendung.

Das unter Garantie ausgetauschte Material bleibt das Eigentum von KIIP B.V.